Das Gesetz umfasst zahlreiche Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und soll unter anderem missbräuchliche Praktiken bei sogenannten Kaffeefahrten unterbinden sowie geschädigten Verbrauchern erstmals Schadensersatzansprüche gewähren. Bislang konnten Verbraucher über das UWG keine Schäden geltend machen.

Das neue Gesetz betrifft neben den herkömmlichen Waren und Dienstleistungen auch digitale Inhalte wie etwa eBooks oder Videoclips und digitale Dienstleistungen wie zum Beispiel soziale Netzwerke oder Videostreamingdienste. 

Es enthält unter anderem weitreichende Informationspflichten zu Gunsten der Verbraucher. So müssen Online-Marktplätze künftig angeben, ob die von ihnen gelisteten Angebote von einem Unternehmen oder von Verbrauchern stammen. Vergleichsportale und andere Vermittlungsdienste müssen über Kriterien und Gewichtung für das Ranking angebotener Waren und Dienstleistungen informieren. Dabei müssen sie offenlegen, wenn das Ranking durch Werbung oder Zahlungen beeinflusst wird. Die neuen Informationspflichten betreffen auch Produktbewertungen, wie man sie etwa bei Amazon kennt: Veröffentlicht ein Unternehmen Bewertungen, muss es die Kunden darüber aufklären, ob und wie es sicherstellt, dass die Bewertungen tatsächlich echt sind. Gefälschte Bewertungen sind laut Gesetzesentwurf ausdrücklich verboten.

Zudem haben Käufer, die durch verbotene Geschäftspraktiken geschädigt werden, in Zukunft einen Anspruch auf Schadenersatz. Das heißt: Wurden Käufer zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die sie sonst nicht getroffen hätten, und haben diese infolgedessen einen Schaden erlitten, so besteht künftig ein Anspruch auf Schadensersatz. Erfasst werden nicht nur Entscheidungen über den Erwerb oder Nichterwerb einer Ware oder Dienstleistungen, sondern auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen. Auch psychisch wirkender Zwang oder ausgeübter Druck, wie etwa das hartnäckige und unerwünschte Ansprechen von Verbrauchern mittels Telefonwerbung, können zu einem Schadenersatzanspruch führen. Damit wird die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatz nach dem UWG deutlich erweitert. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wird außerdem von sechs auf zwölf Monate verlängert.

Das neue Gesetz beinhaltet außerdem neue Regelungen zu Verkaufsveranstaltungen wie etwa den sogenannten „Kaffeefahrten“. Vor allem ältere Menschen werden mit teilweise irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden vielfach überteuerte Produkte angeboten. Deshalb dient das neue Gesetz auch der Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken. Zum Schutz der Verbraucher wird nicht nur der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten bei Kaffeefahrten verboten, sondern auch der Vertrieb und die Vermittlung von Finanzdienstleistungen. Bei unerwünschten Haustürgeschäften wird ein Sofortzahlungsverbot bei Beträgen über 50 Euro eingeführt. Künftig müssen Veranstalter die Teilnehmer an Kaffeefahrten besser informieren. Veranstalter werden demnach verpflichtet, gegenüber der zuständigen Behörde mehr Informationen wie eine Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzuzeigen. Das gilt auch für Kaffeefahrten, die ins Ausland führen.

Auch die Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern werden erweitert. Bei der Bewerbung solcher Veranstaltungen sind unter anderem die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse mitzuteilen. Das soll eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Zugleich sind sie darüber zu informieren, unter welchen Bedingungen ein Widerrufsrecht besteht.

Das neue Gesetz enthält auch Klarstellungen zur Abgrenzung von kommerzieller Kommunikation und Meinungsäußerungen. Empfiehlt ein Influencer ein Produkt eines fremden Unternehmens, ohne dafür Geld oder eine ähnliche Gegenleitung zu bekommen, liegt kein kommerzieller Zweck vor. Dann müssen Influencer diese Empfehlung auch nicht als „kommerziell“ kennzeichnen. Diese Regelung gilt auch für Influencer, die sich aus dem Ausland an deutsche Verbraucher richten.

Des Weiteren soll eine einheitlichere und wirksamere Sanktionierung von Verstößen gegen Verbraucherrechte innerhalb der Europäischen Union erreicht werden. Bei Maßnahmen im Rahmen von koordinierten Aktionen können die europäischen Verbraucherschutzbehörden zur Ahndung weitverbreiteter Verstöße künftig Geldbußen verhängen.