DIGITALES MAGAZIN
003 | Oktober 2021
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»Immer mit Routine und Ruhe«

DSB UND BIHA ZUM MASKENTRAGEN MIT HÖRSYSTEMEN

PANDEMIE. Masken und Hörsysteme, das scheint nicht recht zusammenzupassen. Beim Abnehmen der Masken kann es passieren, dass sich die sehr kleinen und federleichten Hörsysteme in den Bändern der Masken verfangen und dann unbemerkt herunterfallen und irgendwo liegen bleiben. Bei den Brillen ist das anders, weil sie nicht gleich herunterfallen, sondern nur verrutschen. Der Deutsche Schwerhörigenbund  (DSB) und die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) haben im September eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, die darüber informiert, was man gegen den Verlust seiner Hörsysteme tun kann und, wenn es doch passiert, ob die Kassen einen Ersatz bezahlen. Zunächst einmal sei es wichtig, die Maske immer mit Routine und Ruhe abzunehmen, raten DSB und biha. Das verringere das Risiko, das Hörsystem zu verlieren. Beim Tragen der Maske solle man nicht zwischendurch an den Bändern ziehen und beim Abnehmen werden folgende Schritte empfohlen:

»Im ersten Schritt die oberen Bänder der Maske mit beiden Händen nach oben ziehen, im zweiten Schritt nach hinten und im dritten Schritt seitwärts nach vorne.« Zuletzt solle man mit der Hand prüfen, ob das Hörsystem noch richtig sitze. Wer ein Hörgerät finde, möchte es bitte bei dem nächstgelegenen Hörakustiker zur Identifikation abgeben. Und was noch ganz wichtig sei: Bei endgültigem Verlust hätten die gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf eine Ersatzbeschaffung (§33 Abs.1, Satz 5, SGB V), unabhängig davon, ob ein grob fahrlässiges Verschulden des Versicherten hinsichtlich des Verlustes vorliege. Der Ersatzanspruch sei auch gültig, wenn bereits zuvor eine Ersatzbeschaffung von der GKV bezahlt wurde. (Sozialgericht Speyer, Urteil vom 19.Februar 2021,  AZ: S 19 KR 679/19)