Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) wehren sich gemeinsam gegen die Versuche von gewerblichen Anbietern der sogenannten Aligner-Therapie, in den Bereich der zahnärztlichen und kieferorthopädischen Kompetenzen vorzustoßen. Es handelt sich bei dieser Therapie um eine kieferorthopädische Behandlungsmethode zur Korrektur von Zahnfehlstellungen mit Kunststoffschienen, den sogenannten Alignern. Am 17. Mai fand dazu auf Antrag der FDP-Fraktion eine Anhörung im Deutschen Bundestag mit dem Thema »Patientensicherheit bei Alignerbehandlungen« statt. »Es hat im Gesundheitsausschuss selten eine Anhörung gegeben, bei der sich die Sachverständigen so einig waren«, kommentierte der Bundestagsabgeordnete Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg (FDP) die Anhörung.
Ziel der Zahnärzte ist, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Selbstverwaltungsgremien der Zahnärzteschaft Maßnahmen ergreift, damit Alignerbehandlungen nicht mehr von gewerblichen Unternehmen ohne vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte angeboten werden können. Die Patientensicherheit müsse Vorrang bei ausnahmslos allen Behandlungen haben, besonders dann, wenn sie durch gewerbliche Unternehmen angeboten würden, die das Zahnheilkundegesetz, die zahnärztliche Berufsordnung und die Aufsicht durch Zahnärztekammern umgingen. »Bislang können gewerbliche Anbieter als juristische Person das Zahnheilkundegesetz (ZHG) unterlaufen, da sie – anders als Zahnärzte und Kieferorthopäden – nicht der Aufsicht und Überwachung der Landes-Zahnärztekammern unterliegen«, erklärte Schinnenburg.
Besonders wehren sich die Zahnärzte gegen die zunehmenden Online- und Selbstbehandlungen, die im Internet beworben und teilweise auch von privaten Krankenkassen empfohlen würden, die damit ihr Geschäft mit Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte ankurbeln könnten. »Fernbehandlungen und Anleitungen zur Selbstbehandlung werden der Komplexität einer Heilbehandlung in keiner Weise gerecht und können die Gesundheit von Patientinnen und Patienten gefährden«, sagten dazu Vertreter von BZÄK und KZBV.
Bei den Online-Behandlungen behandeln die Zahnärzte die Patienten nicht mehr persönlich, sondern stehen ihnen nur noch Online zur Verfügung. Dabei wird die traditionelle werkvertragliche Bindung des Zahnlabors an den Arzt umgedreht in eine honorarvertragliche Bindung des Arztes an das Labor einer Internet-Plattform. Auch bei der Auslieferung der Zahnschienen wird der Arzt übergangen, der Patient erhält sie direkt vom Labor. Für Investoren wie die Plattform SmileDirect und Zusatzversicherer wie die Allianz ist das ein lukratives Geschäft. Der Trend zur Vermittlung lokaler Versorger über das Internet ist auch in der Hörakustik bekannt und nicht überall willkommen. Der einzelne Zahnarzt kann nur ein lokaler Anbieter sein, die Plattform ein landesweiter. BZÄK und KZBV geht es einerseits darum, der »Amazonisierung« des Marktes, die darauf hinausläuft, dass ein Konzern, der nichts herstellen und trotzdem den Markt beherrschen will, Einhalt zu gebieten. Ebenso wichtig ist den beiden Verbänden, zu verhindern, dass die freien Zahntechniklabore aus dem Markt gedrängt werden und die arzteigenen Labore ihre Mitarbeiter entlassen müssen. SmileDirect weicht dem Vorwurf, nur zu vermitteln, aus und zieht gleich alles an sich. Der Arzt macht nur noch den Abdruck. In der Werbung für die Ärzte heißt es ganz unverhohlen:
Einer unserer staatlich zugelassenen Zahnärzte oder Kieferorthopäden entwirft einen individuellen Behandlungsplan.
Die Zahnschienen werden für den kompletten Behandlungszeitraum direkt zu Ihrem Patienten versandt.
Die Fortschritte des Patienten werden vom SmileDirectClub-Team über unsere Telezahnmedizin-Plattform überwacht.
Regelmäßige virtuelle Check-ins, die vom SmileDirectClub durchgeführt werden, begleiten die Behandlung bzw. den Patienten von Anfang bis zum Ende.
Das verlockende Angebot für den Arzt lautet: »Ein kurzer 30-minütiger Besuch und ein lebenslanger Behandlungserfolg!« Mit anderen Worten: Wir brauchen den Arzt kaum noch und das freie Zahntechniklabor überhaupt nicht mehr. Die traditionellen kleingewerblichen und mittelständischen Strukturen, die ein Teil des Rückgrats unsere Wirtschaft und der Sicherheit unserer Arbeitsplätze sind, sollen abgeschafft werden zugunsten großer Kapitalgesellschaften. Es wundert nicht, dass SmileDirect aus den USA kommt.
Versuche der Plattformen, kritische Informationen der beiden Verbände an ihre Mitglieder gerichtlich zu unterbinden, sind am LG Kiel und OLG Schleswig-Holstein gescheitert. Wie es nun auf der politischen Ebene weitergeht, konnten uns ZÄK und KZBV noch nicht sagen. »Was die Gesetzgebungsaktivitäten angeht, so ist uns dazu aktuell nichts bekannt. In welcher Form das Problem der Alignerbehandlungen in der kommenden Legislaturperiode gesetzgeberisch aufgegriffen wird, hängt sicher auch von der Zusammensetzung der nächsten Bundesregierung ab«. Das Thema drängt, denn allein der Anbieter PlusDental war seit 2017 nach eigenen Aussagen in ganz Europa schon an 40.000 Versorgungen beteiligt. Deutschlandweit hat das Unternehmen über 90 Partnerpraxen unter Vertrag und beschäftigt im eigenen Haus 100 Kieferorthopäden, Zahnärzte und Zahntechniker. SmileDirect behauptet, weltweit schon über eine Millionen Patienten versorgt zu haben.
Quellen:
1. Gemeinsame Pressemitteilung bzw. Stellungnahme von KZBV und BZÄK
2. Dr. jur. Kathrin Thumer, „Unzulässige Zusammenarbeit von Zahnärzten mit Aligner-Unternehmen“
3. https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/fileadmin//user_upload/Downloads/Mitgliederinformationen
4. (OLG SH, Az.6 W 18/19)
5. Quintessence Publishing, online am 18,5.2021

