BATTERIEN. In laufenden Patentstreitigkeiten zwischen einer Tochter der VARTA AG, Geräteherstellern und einem chinesischen Wettbewerber traf jüngst ein Gremium des US-Patentamts eine wichtige Entscheidung zugunsten des deutschen Technologieunternehmens. Es wies alle Anträge auf Löschung relevanter Bestandteile von sechs Patenten zurück und bestätigte damit ihre Gültigkeit. Die Löschungsanträge waren als Reaktion auf Klagen der Tochter der VARTA AG eingereicht worden, die ihre Patente verletzt sieht. Eine der Beklagten ist Guangdong Mic-Power New Energy Co. (Mic-Power). »Die Entscheidung in den USA ist für uns ein klarer Sieg«, sagt daher Herbert Schein, CEO der VARTA AG, und begründet: »Innovationen sind unsere Stärke und wir sichern unsere Produkte durch starke Patente ab, um unseren Vorsprung zu halten und weiter auszubauen. Wir dulden keine Verletzung unseres geistigen Eigentums. Die Einwände sind in dem von uns erwarteten Umfang abgewiesen worden. Für die laufenden Verfahren sehen wir uns nun gestärkt und sind überzeugt, dass wir sie gewinnen werden. VARTA ist weltweit in vielen Bereichen der Lithium-Ionen-Technologie einer der Weltmarktführer.« 
In den nun entschiedenen Verfahren ging es um Patente der Marke CoinPower. Die speziellen Knopfzellen kommen vor allem in True Wireless Stereo Headsets (TWS) im Premium-Bereich zum Einsatz. Die Patente beziehen sich auf bahnbrechende Gehäuse-, Kontaktierungs- und Fertigungstechnologien, die nach Ansicht von VARTA von Mic-Power und Geräteherstellern verletzt werden. Die Rechtsbeständigkeit dieser Patente wurde in vollem bzw. teilweise revidiertem Umfang durch die Entscheidung bestätigt. Entsprechend heißt es aus Ellwangen, man erwarte aus dieser Entscheidung auch einen positiven Effekt auf weitere anhängige und geplante Verletzungsklagen gegen den Wettbewerber EVE Energy Co. (Guangdong) sowie weitere Gerätehersteller.