DIGITALES MAGAZIN
008 | März 2022
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Bundesrechnungshof:

Scharfe Kritik an der Ausgabenpolitik des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn

GESUNDHEITSPOLITIK. Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (CDU) in einer Stellungnahme für den Haushaltsausschuss des Bundestags vor, bei wichtigen Gesetzen nicht auf eine nachhaltige Finanzierung und Generationengerechtigkeit geachtet zu haben. Der BRH beleuchtet kritisch die finanziellen Auswirkungen von zwei Gesetzen aus den Jahren 2018 und 2019. Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) von 2018 bewirkte vor allem eine Abschmelzung der Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) von 2019 sollten betriebliche Kleinrentner entlastet werden. Die beiden Gesetze haben nach den Angaben in den Gesetzesfolgenabschätzungen jährliche Mindereinnahmen der Krankenkassen von 3 bis 3,5 Mrd. Euro zur Folge. Zudem entstünden den öffentlichen Arbeitgebern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung dadurch jährliche Mehrbelastungen von 2,1 Mrd. Euro. Insgesamt hätten beide Gesetze also negative finanzielle Auswirkungen von bis zu 5,6 Mrd. Euro pro Jahr. Bei den untersuchten Gesetzesvorhaben habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) »das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung nur unzureichend berücksichtigt. Das BMG hat die Nachhaltigkeit seiner Vorhaben nicht hinreichend geprüft und sich in seinen Gesetzesfolgenabschätzungen nur auf das Aufzeigen oberflächlicher Bezüge beschränkt«, resümieren die Prüfer des BRH. Kritisiert wird vor allem, dass das Ministerium unter Spahn beim Erstellen der Gesetzentwürfe die verbindlichen Nachhaltigkeitsprüfungen unterließ und Beteiligungsfristen für die Länder so stark verkürzte, »dass diese nicht in der Lage waren, fundiert Stellung zu nehmen«. In seinen Gesetzesfolgeabschätzungen sei das Ministerium nicht »auf die mit dem demografischen Wandel verbundenen Fragestellungen« eingegangen. Vorrangiges Ziel sei es offenbar gewesen, gegenwärtige Beitragszahler und Betriebsrentner zu entlasten, »ohne die dabei zugleich verursachten zukünftigen Belastungen des GKV-Systems aufzuzeigen«. 

(Jakob Stephan Baschab, biha)