Vor ein paar Jahren noch galten Arztpraxen als unverkäuflich. Die meisten niedergelassenen Ärzte* setzten sich mit 65 Jahren zur Ruhe und überließen die Praxis einem Sohn oder einer Tochter, soweit sie Medizin studiert hatten und nicht in einer Klinik arbeiten wollten. Andere Ärzte praktizierten noch eine Weile als Privatarzt weiter und suchten zeitgleich einen geeigneten Nachfolger, dem sie die Praxisausstattung zu einem kollegialen Preis überlassen würden. 

Seit etwa zehn Jahren bieten Private Equity Firmen den Ärzten eine Alternative, die früher gegen die Standesehre verstoßen hätte. Ärzte können ihre Praxis schon weit vor ihrem Ruhestand an einen Investor verkaufen, dem sie optional noch ein paar Jahre als Angestellter zur Verfügung stehen. Da die Nachfrage nach solchen Verträgen groß ist, sind es auch die Kaufpreise für die Praxen und die Gehälter für die Vorbesitzer. Besonders hoch im Kurs stehen Facharztpraxen, vor allem solche von Augenärzten und Hautärzten, Kardiologen und Radiologen. Auch HNO-Ärzte haben schon von den Angeboten der »Heuschrecken« Gebrauch gemacht. Platzhirsch ist die englische Firma Sanoptis mit 200 Praxen in Deutschland und der Schweiz. Die englische Gruppe Artemis besitzt hierzulande 140 Praxen und die deutsche Ober Scharrer Gruppe 125. Nicht mehr nur einzelne Praxen werden gekauft, sondern vorzugsweise gleich ganze Praxisverbünde. Längst geht es nicht mehr um sichere langfristige Anlagen, sondern um Spekulationsgeschäfte. Die Praxis-Ketten wechseln ihre Besitzer oft schon nach fünf Jahren. Die Renditen der Private Equity Anleger betragen bis zu 20% nach Kosten, weiß der Londoner Finanzanalyst Vive Kotecha. 

Warum ist dieses Modell so attraktiv für die Ärzte? Ein junger Mediziner kann als approbierter Arzt an jedem attraktiven Standort eine eigene Praxis gründen und bei einem guten Einkommen sein eigener Herr sein. Theoretisch ja, besonders für Privatärzte wäre das eine Option, denn es besteht gemäß Art.12 GG für alle Berufe Niederlassungsfreiheit. Dem stehen für Vertragsärzte allerdings seit einer Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB V, § 103) und einem G-BA-Beschluss von 2013 die Bedarfsplanungen und Zulassungsbeschränkungen der Kassenärztlichen Vereinigungen entgegen. Danach dürfen sich in überversorgten städtischen Standorten keine weiteren Vertragsärzte mehr ansiedeln, sondern nur in unterversorgten ländlichen Regionen. Wer sich jedoch schon vor 2013 in einer privilegierten Lage niedergelassen hat oder das Glück gehabt hatte, dort eine Praxis zu erben, bietet sich jetzt eine attraktive Option. Investoren offerieren ihm, seine Praxis für einen Spitzenpreis zu verkaufen und darin noch drei bis fünf Jahre weiter zu arbeiten. Das bedeutet ein sicheres Gehalt, regelmäßigen Urlaub und geregelte Arbeitszeiten. Für die Rentabilität der Praxis sorgt allein der Investor und der Arzt ist von allen existenziellen Berufsrisiken befreit. Doch nicht alle Ärzte lassen sich davon locken. Sie fürchten, dem Druck von Leistungsvorgaben und Rationalisierungen ausgesetzt zu werden wie in den privatisierten Kliniken. Die Therapiefreiheit der Ärzte bleibt zwar erhalten, sie ist unveräußerlich. In der Realität könnte der Rotstift des Managements aber durchaus einen Einfluss auf die Therapie haben. Das ist bei den Krankenkassen nicht anders. Nicht nur die Ärzte, auch die Patienten wären die Leidtragenden. 

Wie weit zum Beispiel die Konzentration bei den besonders auffälligen augenärztlichen Versorgungsstrukturen vorangeschritten ist, darüber haben weder das Bundesgesundheitsministerium noch das Bundeskartellamt irgendwelche Erkenntnisse. Das hatte der NDR recherchiert. Das Bundesgesundheitsministerium konnte zu dem Thema gar nichts sagen. Und das Bundeskartellamt kann diesen Markt nicht kontrollieren, weil die einzelnen Übernahmen unterhalb der relevanten Umsatzschwellen liegen. Dabei könnten viele kleine Übernahmen in der Summe schwerwiegender sein als eine große. Immerhin: Das Bundeskartellamt ist bei entsprechenden Hinweisen eventuell bereit, eine Sektoruntersuchung für augenärztliche Versorgungen in die Wege zu leiten. 

* Anmerkung. In diesem Artikel sind immer beide Geschlechter gemeint, wenn von Ärzten die Rede ist.