DIGITALES MAGAZIN
012 | Juli 2022
8/26

TELEMATIKINFRASTRUKTUR: »AUSTAUSCH AUF AUGENHÖHE«

Bequem vorlesen lassen:


Von Dennis Kraus

TELEMATIKINFRASTRUKTUR: »AUSTAUSCH AUF AUGENHÖHE«

Ab 2024 werden sich Hörakustikbetriebe an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen können. 2026 wird die Anbindung dann verpflichtend. Aber was bedeutet das für die Betriebe eigentlich? Was werden sie brauchen? Und welche Möglichkeiten wird dieser große Schritt in die Digitalisierung eröffnen? Darüber sprachen wir mit Dr. Jan Helmig und Mathias Felst von der opta data Gruppe, die sich frühzeitig dieses Themas, auch mit Blick auf die Hörakustik, angenommen hat. 

Herr Dr. Helmig, Sie sind bei der opta data Gruppe der Leiter Digitalisierung. Zum Einstieg: Wie können wir uns Ihre Arbeit vorstellen? 

Helmig: Als Leiter Digitalisierung habe ich die Aufgabe, mit meinem Team neu aufkommende Technologien, Regulatorien und Geschäftsmodelle mit Relevanz für unsere Unternehmensgruppe zu identifizieren, aufzugreifen und umzusetzen. Dafür arbeiten wir in drei Clustern. Das erste ist das Cluster Innovation. Hier schauen wir, was es für neue Gesetzesinitiativen, Technologien oder Entwicklungen gibt, die für uns als Unternehmensgruppe insgesamt oder beispielsweise für die Hörakustik im Einzelnen relevant werden können. Kommt dabei etwas Spannendes heraus, übertragen wir das in ein zweites Cluster, das Pilotcluster. Hier arbeiten wir mit einem Konsortium aus verschiedenen Unternehmen, Verbänden, Ärzten etc. zusammen und erproben diese Themen. Bewährt sich das Thema auch hier sowohl für uns als auch für das Konsortium, machen wir daraus im dritten Cluster ein Business und führen das in unsere Unternehmensgruppe und gerne auch bei externen Partnern ein. Auch die Telematikinfrastruktur hat diese Stufen bei uns durchlaufen und so den Business-Status erlangt. 

Damit sind wir schon beim Thema. Als Begriff wabert die Telematikinfrastruktur (TI) bereits seit einiger Zeit am Horizont der Hörakustik. Was meint TI eigentlich genau? Und woraus besteht sie?

Helmig: Das Wort setzt sich aus Begriffen wie Telekommunikation, Infrastruktur und Informatik zusammen. Der Begriff der TI beschreibt also die Kombination dieser Bereiche. Gemeint ist damit eine sichere Datenautobahn für den digitalen Austausch im Gesundheitswesen. Die Idee ist, dass sich jeder sogenannte Stakeholder im Gesundheitswesen – ob Arzt, Apotheker, Krankenkassenvertreter, Leistungserbringer, Versicherte – mit den anderen Stakeholdern auf Augenhöhe über dieses sichere Netzwerk austauschen kann, und das eben nicht papierbasiert, sondern digital.

Warum hält man das für erstrebenswert? Ist das einfach ein Faktor für die Digitalisierung des Gesundheitswesens?

Helmig: Digitalisierung sollte immer Nutzen stiften. Und dieser Nutzen wird hier zum Beispiel mit Blick auf Qualität und Effizienz deutlich. In puncto Qualität wird die TI potenzielle Fehlerquellen eindämmen. Dazu kommt, dass man eine deutlich höhere Datensicherheit gewährleisten kann. Fällt das Papier weg, würde das auch die Effizienz steigern. Durch die Fachanwendungen ergeben sich für die Leistungserbringer außerdem konkrete Nutzen. Vor allem aber geht es um den Austausch auf Augenhöhe, so dass alle Beteiligten den gleichen Informationsstand haben.

Diese sichere Datenautobahn, von der Sie sprechen, wie können wir uns die vorstellen? Ist die eine Art VPN?

Helmig: Ein VPN ist notwendigerweise ein Teil davon. Lassen Sie mich das an einem Beispiel aus der Hörakustik erläutern. Noch wird die auf Papier ausgedruckte Verordnung meist durch den Versicherten vom Arzt zum Akustiker gebracht und dort entsprechend bearbeitet. Mit der TI könnte das anders laufen. Der Arzt würde in seinem Computersystem wie bisher die Verordnung verschreiben. Doch nun hätte das Computersystem eine Auffahrt zu einer Datenautobahn, die »in der Cloud« liegt. Für die Auffahrt benötigt man verschiedene Voraussetzungen an Hard- und Software. So würde der Arzt die Verordnung in die Cloud schicken. Hat nun beispielsweise der Hörakustiker ebenfalls die Voraussetzungen für die Ankopplung an diese Datenautobahn erfüllt, kann er die Verordnung aus der Cloud herunterladen. Dabei ist die Cloud sozusagen der zentrale Bereich der TI, über die alles verknüpft wird.

Ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit der TI fällt, ist die Gematik. Wer oder was ist die Gematik? Und was tut sie?

Helmig: Die Gematik ist eine öffentliche Einrichtung, eine GmbH, deren Hauptgesellschafter das Bundesministerium für Gesundheit ist. Ihre Aufgabe ist es, die Regeln für die TI zu erstellen, denn für diese Datenautobahn gibt es gesetzlich vorgegebene Regeln, und die Gematik hat den Auftrag, diese Regeln zu formulieren und umzusetzen.

Werden diese Regeln allein von der Gematik erarbeitet, oder fließen auch Vorschläge und Standpunkte von außen, zum Beispiel von der opta data Gruppe, mit ein?

Helmig: Die Gematik ist als Regelgeber der zentrale Player bei der TI. Aber sie öffnet ihre Augen und Ohren auch für die Belange der Stakeholder im Gesundheitswesen. Das Ausrollen der TI geschieht ja schrittweise. Als erste wurden die Ärzte angebunden, und nun geht es peu à peu weiter, bis auch die Hörakustiker drankommen. Und hierbei ist ein Austausch mit allen Beteiligten klar erwünscht, auch mit uns. Wir befinden uns also zu den relevanten Themen der Gesundheitsfachberufe, insbesondere auch der Hörakustik, mit der Gematik im Austausch und schlagen zum Beispiel vor, wie so ein Prozess für Hörakustiker aussehen könnte. Um die Digitalisierung im Gesundheitswesen wirklich gut umsetzen zu können, braucht man eben die komplette Kette. Alle müssen involviert sein, um den Prozess früh mitgestalten zu können. 

Sie sagten eben, dass als erste die Ärzte an die TI angebunden wurden. Mir als Privatperson bzw. Patient ist das Thema bisher nicht begegnet. Wann, denken Sie, werden wir erste Alltagserfahrungen mit der TI machen können?

Helmig: Als Privatpersonen werden wir die TI sicherlich eher erleben als zum Beispiel Hörakustiker. Hier wären vor allem zwei Aspekte zu nennen. Der eine ist die elektronische Patientenakte (ePA). Die wird seit 2021 von den gesetzlichen Kassen zur Verfügung gestellt. Allerdings ist das von Versicherung zu Versicherung noch sehr unterschiedlich. Einige bieten bereits eine umfängliche App, andere haben noch eine eher kleinere App hierfür. Aber hier könnten Sie es schon ausprobieren. Dafür müsste die ePA allerdings zunächst von Ihren Ärzten befüllt werden, was bisher nur sehr, sehr wenige tun. Wenn die Ärzte damit nun aber mehr Erfahrungen sammeln, wird das sicherlich zunehmen. Der andere Aspekt wird das eRezept Arzneimittel sein. Auch davon wurden bisher nur sehr, sehr wenige ausgestellt. Aber auch das wird zunehmen. Wenn Sie Ihren Arzt danach fragen, müsste der eigentlich schon dazu in der Lage sein. 

Und mit der ePA habe ich dann als Versicherter auch selbst die Möglichkeit, all das, was Ärzte, Krankenhäuser etc. dort vermerken, über die App meiner Krankenkasse einzusehen? 

Helmig: Das ist der Plan. Über die App müssen Sie Ihren Arzt übrigens erst berechtigen, um auf ihre ePA zugreifen zu dürfen. Schließlich ist das Ihre Patientenakte, Sie haben die Hoheit über alles, was da drinsteht. Und wenn Sie wünschen, dass ein anderer Leistungserbringer, zum Beispiel ein Apotheker, ein Physiotherapeut oder ein Hörakustiker, einen Einblick bekommt, müssten Sie diesen ebenfalls freischalten. Auch radiologische Aufnahmen können in der ePA hinterlegt werden, Diagnosebögen und so weiter. Würden Sie also zum Beispiel mit einem verdrehten Knie zum Physiotherapeuten gehen, könnten Sie ihm vorab Einblick in Ihre ePA geben. Das ist sicherlich besser, als wenn Sie Ausdrucke mitbringen. Auch die Gefahr, etwas falsch wiederzugeben, fiele weg. Behandlungen könnten so also auch effizienter gestaltet werden.

Zurück zur TI in der Hörakustik. Welche Voraussetzungen muss man als Hörakustikbetrieb erfüllen, um sich an die TI andocken zu lassen? Und gibt es all das, was man braucht, bereits? Stichwort elektronischer Heilberufeausweis …

Helmig: Machen wir uns mal eine »Einkaufsliste«. Als erstes brauchen Sie einen Computer mit einer Software sowie einen Internetanschluss. Um damit auf die Autobahn zu gelangen, brauchen Sie außerdem zwei Authentifizierungskarten. Die eine ist der sogenannte elektronische Heilberufeausweis, die andere ist die sogenannte SMC-B Karte. Mit der SMC-B Karte identifizieren Sie Ihren Betrieb, mit dem elektronischen Heilberufeausweis identifizieren Sie die Menschen in Ihrem Betrieb. Zudem brauchen Sie die Technik, die Ihnen einen Zugang zu der Datenautobahn ermöglicht. Das sind einmal der sogenannte Konnektor sowie ein Kartenterminal. Den Konnektor können Sie sich wie eine Verschlüsselungsmaschine vorstellen, die aussieht wie ein DSL-Modem. Anfangs hat man die noch vor Ort in der Arztpraxis installiert, heute stehen Konnektoren häufig in Rechenzentren. Eine sichere Verbindung zum Konnektor können Sie per VPN aufbauen. Das Kartenterminal brauchen Sie wiederum, um sich über die eben angesprochenen Karten authentifizieren zu können. All dies würde bei Ihnen von einem Dienstleister eingerichtet, den Sie engagieren. Da gibt es bereits verschiedene Anbieter. Ist das erledigt, könnten Sie loslegen. Weiteres Know-how benötigen Sie nicht.

Wenn ich nun als Versicherter zum Beispiel meinem Hörakustiker erlauben möchte, für ihn relevante Daten meiner ePA einsehen zu können, wie liefe das ab? Die App meiner Krankenkasse auf meinem Smartphone generiert einen QR-Code, und dann?

Helmig: Damit sind wir bei den Fachanwendungen, die die TI ermöglicht. Damit Ihr Akustiker auf Ihre ePA oder die elektronische Verordnung zugreifen kann, müsste er sich erst mal identifizieren und so nachweisen, dass er für den Zugriff berechtigt ist. Dafür nutzt er die beiden eben genannten Karten. Zudem müssen Sie als Versicherter anwesend sein, denn Sie haben den QR-Code in Ihrer App, der sozusagen der Schlüssel für den Zugriff auf die Verordnung ist. Als eine mögliche Art der Abwicklung scannt der Akustiker mit einem Handy-Scanner oder einer mobilen Einheit den Code, dann würde der entsprechende Datensatz in sein System gehen. Es gibt aber noch eine Reihe weiterer Fachanwendungen, die auch für Hörakustiker von Interesse sein könnten. Eine nennt sich Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM. Das ist eine Art sicherer Email-Dienst, der ebenfalls über die sichere Struktur der TI laufen würde. Dazu kommt der TI-Messenger TIM. Hier ist die Idee, so etwas wie ein sicheres WhatsApp aufzusetzen, inklusive Videotelefonie-Funktion, die auch eine telemedizinische Sprechstunde ermöglichen würde. Es gibt hier also eine Menge Möglichkeiten. 

Sie haben nun mehrfach die Sicherheit der TI hervorgehoben. Hand aufs Herz, für wie sicher halten Sie die TI? Zumal man mit dem Menschen ja immer ein gewisses Sicherheitsrisiko hat …

Helmig: Der Mensch ist in so einem Prozess immer das schwächste Glied. Die Kollegen des Chaos Computer Clubs haben die Sicherheit der TI bereits ausgetestet und zum Beispiel den Ausweis für die Authentifizierung bewusst an falsche Adressen schicken lassen und sich so exakt diese Schnittstelle herausgepickt. Im Anschluss hat man diese Schwachstelle verbessert. Ein 100 Prozent sicheres System hat man aber nie. Was man jedoch tun kann ist, die Organisation seines Betriebs entsprechend auszurichten. Und ab dem Moment, da man mit dem Computer die TI nutzt, kann man das, was die Maschine tut, relativ gut absichern und kontrollieren. Natürlich könnte auch das noch gehackt werden, aber der Sicherheitsgrad steigt hier gegenüber dem Status quo, in dem noch viel mit Fax gearbeitet wird, deutlich. 

Nun wird es trotz weiter voranschreitender Digitalisierung sicherlich auch künftig Menschen geben, die aus verschiedenen Gründen kein Smartphone nutzen. Fallen die bei der TI hinten über?

Helmig: Nein, für die wird es weiter Papier geben. Die Digitalisierung wird man nicht vollständig durchsetzen können, es wird immer Gründe geben, die Menschen davon abhalten, sie zu nutzen. Allerdings könnten Betroffene Verwandte oder andere Vertrauenspersonen bemächtigen, zum Beispiel ihre ePA zu verwalten oder elektronische Verordnungen einzulösen. 

Stehen Sie als opta data Gruppe den Hörakustikern zur Verfügung, wenn es darum geht, sich zu informieren und später an die TI andocken zu lassen?

Helmig: Ja, natürlich, wir sind da sehr offen. Wir veröffentlichen bereits regelmäßig Newsletter und Webinare oder Ergebnisse aus unseren Pilotprojekten zur TI. Zudem bieten wir Vorträge an und nehmen an Podiumsdiskussionen teil. Sobald für die Hörakustik ein konkreter Bedarf besteht, sind wir da und ansprechbar. Und natürlich bieten wir auch die technischen Komponenten für den Anschluss an die TI. 

Felst: Als Hörakustiker kann man sich bei uns dafür schon registrieren. Die opta data Gruppe wird hier ein Rundum-Sorglos-Paket anbieten.

Helmig: Wir nennen das die opta data GaranTI. Über die hat man die Möglichkeit zur Vorbestellung eines Anschlusses und der entsprechenden Karten. Man trägt sich einfach ein und kann sich zurücklehnen. Wenn es soweit ist, wird es funktionieren.

Geht es um Großprojekte, ist Deutschland ja durchaus auch für Verzögerungen bekannt. Würden sie darauf wetten, dass die TI für Hörakustiker 2024 nutzbar ist und es 2026 tatsächlich verpflichtend losgeht?

Helmig: Eigenes Geld würde ich darauf nicht verwetten (lacht). Worauf ich aber etwas verwetten würde ist, dass wir als opta data Gruppe 2024 einen funktionierenden Prozess bei der Gematik platziert und eine funktionierende Lösung haben werden, die von der Gematik akzeptiert wird. Aber egal, ob das Thema nun 24 oder 26 kommt – für uns ist notwendigerweise wichtig, dass es über den Nutzen kommt. Wenn man mit so einem System arbeiten kann und Spaß daran hat, wird man nicht ewig rumentwickeln. Und das möchten wir ermöglichen, immer mit einem offenen Ansatz und immer in Abstimmung mit der Gematik. Wenn wir einen Blick ins europäische Ausland werfen, sehen wir, dass es dort schon funktioniert. In Spanien, Dänemark, Österreich, den Niederlanden ist das schon an der Tagesordnung, und das mit einem vertretbaren Sicherheitsstandard. Unser Sicherheitsstandard wird aber noch mal höher sein. Das bestätigen uns auch die Kollegen aus den entsprechenden Ländern. 

Felst: Spannend ist außerdem, dass die Leistungserbringer in diesem Konzept auch neue Möglichkeiten erhalten werden.

Welche?

Felst: Es ist zum Beispiel angedacht, dass man sich als Versicherter über die TI die Leistungserbringer heraussuchen kann, die zu einem passen. Man könnte sich also über die TI auch einen passenden Akustiker in seiner Nähe heraussuchen und die Suche auf seine Anforderungen anpassen. Soll zum Beispiel jemand in dem Betrieb türkisch sprechen können? 

Helmig: Das ist der Punkt. Man wird als Hörakustiker über die TI auch präsent und steht über seine SMC-B-Karte mit seinem Betrieb in einer Art Adressbuch, vielleicht sogar mit seiner KIM-Adresse. Auch über die eRezept-App, die dann funktionieren wird, wird man als Hörakustiker sichtbar werden können. Aktuell gibt es das bereits für die Apotheken. Die können da zum Beispiel ihre Öffnungszeiten hinterlegen oder welche Sprachen vor Ort gesprochen werden. Hier wird es im Rahmen der Prozessentwicklung noch relevant, was dabei für einen Hörakustikbetrieb in der Darstellung über die eRezept App wichtig ist. Nur die Adresse, die Geolokalisation und die Öffnungszeiten? Oder könnten noch weitere Informationen wichtig sein? Es kommt hier also noch ein weiterer digitaler Kanal hinzu, in dem man sich eine Präsenz wird aufbauen können. 

Felst: Über TIM wird man als Versicherter auch direkt mit dem Leistungserbringer in Austausch treten können. 

Helmig: Genau. Das ist für 2024 geplant und wird auch für die Hörakustiker rechtzeitig am Start sein. Man wird also auch auf diesem Weg den Versicherten miteinbeziehen können, so dass es deutlich einfachere Wege geben wird, in Kontakt zu treten. Natürlich geht das auch alles per Telefon, aber für jüngere Generationen, die lieber chatten oder Apps nutzen, wird das eine Möglichkeit sein. 

Können Sie schon etwas darüber sagen, wie diese Suche bzw. das Sich-Dort-Positionieren aussehen wird? Ist damit zu rechnen, dass man, wie bei Google, erst mal diejenigen sieht, die für ihre Positionierung bezahlen?

Felst: In der TI wird es sicherlich nicht so sein, dass derjenige, der am meisten bezahlt, immer ganz oben stehen wird. Wie genau das geregelt wird, steht allerdings noch nicht fest. Aber wahrscheinlich wird das eher so sein, dass die Nähe zum Standort des Versicherten ausschlaggebend sein wird.

Helmig: Aktuell werden hier zwei Parameter genutzt: Die alphabetische Reihenfolge sowie die Entfernung zum Standort des Versicherten. Man kann jedoch noch weitere Filter setzen, zum Beispiel, ob eine andere Sprache gewünscht ist. Dieses Thema wird aber gerade mit Blick auf die Hörakustik noch von vielen Diskussionen begleitet werden. Insofern gehen wir davon aus, dass uns diese Diskussion, wie das gelöst werden wird, auch in den nächsten Jahren noch begleiten wird. 

Herr Dr. Helmig, Herr Felst, haben Sie vielen Dank für das Gespräch.