DIGITALES MAGAZIN
020 | März 2023
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UMFÄNGLICH INFORMIERT – DIE BIHA VOR ORT

biha vor Ort 2023 – die Roadshow der Bundesinnung fand auch wieder als Präsenzveranstaltung statt

Von Dennis Kraus / Fotos: OMNIdirekt

UMFÄNGLICH INFORMIERT – DIE BIHA VOR ORT

Zwei Jahre hatte die Roadshow ausschließlich online stattgefunden. In diesem Jahr war die biha nun wieder auf Tour und hielt die bei ihren Mitgliedern beliebte Veranstaltung in Präsenz ab. Wer keinen der insgesamt 17 Termine besuchen konnte, hatte die Möglichkeit, einem Online-Termin beizuwohnen. So oder so, das Interesse war groß. Insgesamt rund 1.750 Hörakustikerinnen und -akustiker wollten in diesem Jahr hören, was ihre Innung zu berichten hatte. Und das war eine ganze Menge. 

In Hamburg übernimmt Janine Otto die Begrüßung der rund 80 versammelten Mitglieder. Die Vizepräsidentin der Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha) und Delegierte Nord dankt für das zahlreiche Erscheinen an diesem Mittwochmorgen Anfang Februar im Radisson Blu. Zudem lobt sie das Engagement von Jakob Stephan Baschab und Isabell Claßen. Zehn Tage sind der biha-Hauptgeschäftsführer und die Leiterin der Abteilung für soziale Sicherungssysteme und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin in diesem Winter auf Tour. Insgesamt 17 Stationen in 17 Städten umfasst das Pensum, fast immer mit zwei Terminen in zwei Städten an einem Tag. 

Der biha-Hauptgeschäftsführer begrüßt in Hamburg anschließend nicht nur die Mitglieder. Auch Stephan Fuesers, Studiendirektor der Landesberufsschule in Lübeck, Harald Schramm, Delegierter Nord, sowie Martin Bolm von der Wettbewerbszentrale heißt er willkommen. Gemeinsam mit der Wettbewerbszentrale Hamburg führt die biha den Großteil der von ihr angestrengten wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Neben der Bundesinnung sind aber auch einzelne Unternehmen der Branche Mitglied bei der Wettbewerbszentrale, denn um mit ihr gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen, brauche es nicht zwangsläufig die Innung. Ohnehin empfiehlt die biha die Mitgliedschaft bei der Wettbewerbszentrale »ausdrücklich«.

Die aktuellen Branchenzahlen

Den ersten Punkt der Tagesordnung markieren die Zahlen des vergangenen Jahres. »Wir haben insgesamt 2.580 Unternehmen in der Branche«, eröffnet Jakob Stephan Baschab. Das entspricht einem Plus von 16 Unternehmen – trotz vieler verkaufter Betriebe. »Die Gründungswelle geht also weiter«, konstatiert Baschab. Das gleiche gilt für die Filialisierung. So zählte die biha in 2022 4.655 Filialbetriebe, was einem Zuwachs von 175 im Vergleich zu 2021 entspricht. Damit umfasst das Hörakustikhandwerk in Deutschland 2022 insgesamt 7.234 Betriebe, was ein Mehr von 191 Betrieben im Vergleich zu 2021 bedeutet. Die Runde, die sich um den Tisch versammelt, ist also abermals größer geworden. 

Insgesamt 1.602.019 Hörgeräte seien 2022 von den Herstellern an die Hörakustiker abgegeben worden. Im Vergleich zu 2021 sei das ein Plus von vier Prozent, gleichwohl der Dezember 2022 in der Statistik eine Delle bekommen hat. Im Vergleich zum Dezember 2021 fiel die Zahl der abgegebenen Geräte um 11,42 Prozent. »Ich würde das die Ukraine/Inflations-Delle nennen«, sagt Baschab. Generell gelten Vergleiche mit dem Jahr 2021 ohnehin als auf höchstem Niveau. Das Jahr ist das bis heute erfolgreichste in der Branchengeschichte. Vergleicht man den Dezember 2022 wiederum mit dem Dezember 2019, komme man indes auf ein Wachstum in Stück von 10,3 Prozent. Betrachtet man die Marktentwicklung über die vergangenen 50 Jahre, sieht man zudem, dass Dellen bisher stets wieder ausgebeult wurden. 

Vor allem in den kommenden Jahren hält der biha-Hauptgeschäftsführer ein weiteres Wachstum für möglich. Daran werde auch eine möglicherweise auftretende Delle in 2023 nichts ändern. Das Potenzial liege zuerst in den Folgeversorgungen, deren Zahl durch die Versorgungen, die mit der Erhöhung des Festbetrags in 2013 dazukamen, beträchtlich steigen werde. Zwar ließen sich nach sechs Jahren nicht alle Menschen wiederversorgen, aber wenige werden es auch nicht sein, so Baschab weiter. Ergänzt wird dieses Potenzial durch die geburtenstarken Jahrgänge, die nun mehr und mehr zur natürlichen Zielgruppe der Hörakustik werden. Auch der Kuchen wird also noch größer.

Bezieht man die Gesamtlage in die Prognose mit ein, identifiziert man jedoch auch Hemmnisse. »Wir stehen am Anfang einer gesundheitspolitischen Rezession«, so Jakob Stephan Baschab. Zuwanderung, Inflation und Corona einerseits – und nur minimal angehobene Versicherungsbeiträge andererseits sorgten für leere Kassen im Gesundheitssystem. Und obendrauf kommt der demografische Wandel. All das drohe, das System in Schräglage zu bringen. Gleichzeitig ist das Hörakustikhandwerk Teil dieses Systems. »Das heißt, wir werden kräftig unter Druck geraten«, so Baschab. Zumal die Abgabe von Hörgeräten aktuell etwa zehn Prozent der Ausgaben im Hilfsmittelbereich ausmacht – mit einem einzigen Produkt. An der Politik werde das nicht vorbeigehen.

Die Vertragssituationen mit den GKVen

Bis 2024 werde man mit Blick auf die Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen Ruhe haben, sagt Jakob Stephan Baschab. Bis zum 1. April werden fast alle Verträge in Kraft sein. Der Vertrag mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) sei bereits »gut angelaufen«, berichtet der biha-Hauptgeschäftsführer. 

Isabell Claßen informiert unterdessen über den neu geregelten Versorgungsablauf mit den Kassen des vdek. So ist es nun von Nöten, bei einer vorzeitigen Folgeversorgung den Anpassbericht der ersten Versorgung mit einzusenden – »sofern Sie der Akustiker sind, der die Erstversorgung durchgeführt hat«, so Claßen. Für den Fall, dass der Ausdruck das aktuelle Datum ausweist, dürfe dies mit dem tatsächlichem Datum händisch korrigiert werden. Darüber hinaus müsse der Anpassbericht der Folgeversorgung deutlich machen, dass die alten Systeme nicht mehr geeignet sind. Das Vorlegen eines Berichts zur Insitu-Messung sieht der Vertrag indes nicht vor, betont Isabell Claßen. Sollte die Kasse dennoch danach verlangen, sei zunächst ein Kostenvoranschlag hierfür zu erstellen.

Neu ist außerdem, dass man auf dem Formular für Mehrkosten den entsprechenden Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen eintragen muss. Im Gros jedoch, so Claßen abschließend, sei das Procedere mit den Kassen des vdek gleichgeblieben.

Branchenhygiene

Im Anschluss informiert Jakob Stephan Baschab über die Aktivitäten der biha mit Blick auf wettbewerbsrechtliche Verfahren, welche die Bundesinnung zuletzt geführt hat. Oftmals geht es hier um unzulässige Aussagen in der Werbung. Bei einem Verfahren jedoch ging es auch um die Frage, als was ein Hörtest generell zu sehen ist. Ist er ein Laissez-faire-Vorgang, den man zum Beispiel auch mit einem Gewinnspiel verknüpfen kann, bei dem ein Gewinn von beträchtlichem Wert lockt? Oder ist der Hörtest als Medizinprodukt anzusehen, das man nicht mit möglichen Dreingaben goutieren darf? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat hierzu entschieden, dass der Hörtest als Medizinprodukt zu sehen ist, berichtet Baschab. Die Entscheidung liegt auf der Linie biha, die Hörakustik weiter im Bereich der Medizin zu positionieren. Die Vorteile lägen auf der Hand. Im medizinischen Bereich gibt es klare Regeln und Regularien. Bewegte man sich in Richtung Handel und Verkauf, fielen diese Regeln und man entfernte sich vom Gesundheitssystem.

Politische Debatte um die Festbeträge

Hinter den Kulissen stehen derzeit die Festbeträge zur Diskussion. So forderten die Krankenkassen zuletzt die Abschaffung der Festbeträge, die es ohnehin in nur fünf Bereichen der Hilfsmittelversorgung gibt – in der Augenoptik, beim Stoma, bei Inkontinenzmaterial, bei orthopädischen Schuheinlagen und in der Hörakustik. Und während der Festbetrag in der Hörakustik zweifelsohne von großer Bedeutung ist, interessiere er etwa in der Augenoptik die Unternehmer kaum mehr, so Baschab. 

Anlass für die Debatte ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, dass die Festbeträge durchweg als zu niedrig kalkuliert sieht. Orientierten sie sich an den marktüblichen Preisen, kämen auf die Krankenkassen jedoch nicht mehr zu leistende Kosten zu. Der Festbetrag könne also auch als politischer Zuschuss-Preis gesehen werden. Dem gegenüber steht das Anrecht auf eine eigenanteilsfreie Versorgung. Mit einem ersten Gesetzesentwurf hierzu sei bereits nach der Sommerpause dieses Jahres zu rechnen, erklärt Baschab. Die Gesundheitshandwerke versuchen nun, sich dem entgegenzustellen.

Für weiteren Aufruhr hatte zuletzt das Bundesamt für soziale Sicherung gesorgt. Die vom Bundesministerium für Gesundheit kontrollierte Behörde hatte mit der Aussage aufhorchen lassen, das bisherige Vertragsmodell habe sich nicht bewährt. Die biha sieht darin auch ein »Bashing« gegen die Hörakustik. Zudem meint das Bundesamt für soziale Sicherung, die Hilfsmittelversorgung sei nicht geeignet als Wettbewerbsfeld in der Krankenversicherung. Die Frage sei hier, was es stattdessen ist. Ist die Hilfsmittelversorgung kein Wettbewerb, könne sie ja nur noch staatlich sein, so Baschab.

Neben dem Bundesamt für soziale Sicherung hat sich auch der Bundesrechnungshof zu Wort gemeldet. Der fürchtet, dass jene, die bei ihrer Versorgung einen Eigenanteil geleistet haben, eigentlich übervorteilt worden seien. So fordert die dem Bundesministerium für Finanzen unterstellte Behörde bei der Hörgeräteversorgung nun einen Genehmigungsvorbehalt für die Krankenkassen. 


Die Ausbildung attraktiver gestalten

Zu guter Letzt thematisiert Jakob Stephan Baschab auf der diesjährigen Roadshow der biha die Ausbildung und damit auch den Fachkräftemangel. Die reale Ausbildungsquote in der Hörakustik liege derzeit bei gut 30 Prozent, so Baschab. Das war mal anders. 

Um sich die Lage zu vergegenwärtigen, hat sich die biha die Zahlen aus Lübeck genauer angesehen. Demnach gab es in Lübeck zu Beginn 2022 etwa 25 Prozent weniger Anmeldungen als 2019. Auch konstatierte man, dass etwa 20 Prozent jener, die angemeldet wurden, vor Beginn der Ausbildung oder während des ersten Lehrjahres wieder von Bord gehen. Im Bereich der dualen Ausbildung sei das zwar durchaus üblich, so Baschab. Den Grund dafür kenne man allerdings nicht – und das will man nun ändern und bei den Abbrechern nachfragen. Einen möglichen Grund greift der biha-Hauptgeschäftsführer in seinem Vortrag vorweg: Das Lehrlingsgehalt. »Ich persönlich bin der Meinung, dass wir zu wenig zahlen für das, was wir einfordern«, sagt er. Gleichwohl das freilich die Entscheidung der Unternehmer ist.

Während des zweiten Lehrjahres verliere man weitere 6,5 Prozent der Azubis, im dritten Lehrjahr brechen schließlich 4 Prozent ihre Lehre ab. »Von 100 gehen also nur 70 in die Prüfung. Von denen schaffen es 50 im ersten Anlauf, und von denen gehen 20 bis 30 in die Meisterprüfung«, rechnet Baschab vor. Den Fachkräftemangel werde man so nicht beheben können. 

Dass zu viele Gesellen nach der Ausbildung ein Studium aufnehmen und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, sieht man bei der Bundesinnung indes nicht. 61 Prozent der Azubis kommen von der Realschule, sagt Baschab. Immerhin 23 Prozent sind Abiturienten, 9,5 Prozent haben die Fachhochschulreife. Deswegen könnte es auch helfen, »noch mehr im Teich der Realschüler zu fischen«, sagt Baschab. Zumal denen der Weg an die Universität erst mal nicht offenstehe.

Davon abgesehen plant man, einen Teil des Berufsschulunterrichts auch online anzubieten. »Das haben wir während der Coronazeit gelernt«, sagt Baschab. Warum also nicht beibehalten? Allerdings braucht es wegen der Schulpflicht hierfür eine entsprechende Gesetzesänderung. Mit dem Land Schleswig-Holstein plane man bereits ein Pilotprojekt. »Das stärkt den Standort Lübeck als Bildungseinrichtung und gestaltet die Ausbildung noch attraktiver. Gleichzeitig werden wir aber auch hier die Qualität der Ausbildung sicherstellen«, betont der biha-Hauptgeschäftsführer. »Aber wenn wir Fachkräfte wollen, müssen wir etwas machen.«