POLITIK. Der GKV-Spitzenverband »greift qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung an«. Damit ist ein Papier der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Gesundheitshandwerke überschrieben. Demnach habe der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen am 14. Juni politische Forderungen publik gemacht, die »eine qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung betroffener Menschen in weiten Teilen verhindert«, wie es in dem Papier der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Gesundheitshandwerke vom 15. Juni heißt.
Konkret kritisiert der GKV-Spitzenverband etwa »den fehlenden Wettbewerb« unter den Leistungserbringern und halte dies gar für kartellrechtlich relevant.
Die Verbände der Gesundheitshandwerke widersprechen entschieden. Für sie verhindert der GKV-Spitzenverband selbst den Wettbewerb, indem er die Festbeträge bewusst zu niedrig ansetzt und so die Hilfsmittelversorgung unterfinanziert.
Ebenso will der Spitzenverband das Beitrittsrecht der Leistungserbringer zu bestehenden Verbänden beschneiden, um durch diese Wettbewerbsbeschränkung einzelne Unternehmen bevorzugen zu können, so sieht das die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Gesundheitshandwerke.
Auch Ausschreibungen werden wieder gefordert, gleichwohl der Gesetzgeber diese 2019 untersagt hat. Ebenso hätte der GKV-Spitzenverband gerne sogenannte Openhouse-Verträge, mit denen die Kassen selbst die Vertragsbedingungen vorgeben können und nur die Leistungserbringer Versorgungen vornehmen dürfen, die diesen Verträgen bedingungslos beigetreten sind. »Dies wäre ein Preisdiktat der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), welches Leistungswettbewerb unterbindet«, heißt es hierzu seitens der Gesundheitshandwerke.
Des Weiteren moniert der GKV-Spitzenverband den freiwilligen Zusammenschluss von Leistungserbringern in Verbänden, die auch verhandlungsbereit sind.
Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Gesundheitshandwerke sieht das selbstverständlich anders. Denn natürlich sind diese Zusammenschlüsse »absolut notwendig«, damit inhabergeführte Gesundheitshandwerke mit den Kassen auf Augenhöhe verhandeln können, was der Gesetzgeber ebenso befürworte. Zudem sieht man bei etwaigen Rechtsverstößen das Kartellamt zuständig, nicht aber den immerhin ebenso einen Zusammenschluss darstellenden GKV-Spitzenverband.
Außerdem fordern die Kassen von Gesetzgeber eine Möglichkeit, frei entscheiden zu können, Rahmenverträge oder Einzelverträge mit Leistungserbringern schließen zu können, was dann dazu führen könnte, dass die »aus gutem Grund unzulässigen Openhouse-Verträge durch die Hintertür« wieder eingeführt werden könnten, wie die Gesundheitshandwerke befürchten.
In einigen Punkten stimmt die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Gesundheitshandwerke dem GKV-Spitzenverband aber auch zu, etwa wenn es um den Bürokratieabbau bei der Hilfsmittelversorgung geht oder darum, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf alle Hilfsmittel anzuwenden. Auch die Streichung »unnötiger, anlassloser Überwachsungsmaßnahmen« im Präqualifizierungsverfahren wären im Sinne der Gesundheitshandwerke, genau wie der Verzicht auf die Betreiberpflichten nach der Medizinproduktebetreibungsverordnung.
Die Dokumentations- und Informationspflichten der Leistungserbringer mit Blick auf die Beratung der Versicherten über die Möglichkeit der aufzahlungsfreien Versorgung, die der GKV-Spitzenverband noch erhöhen möchte, finden die Gesundheitshandwerke hingegen »mehr als befremdlich«. Sie sehen darin den Versuch, den eigenen Aufwand reduzieren zu wollen. Und auch den Versuch, mit »falschen statistischen Angaben« eine Rückkehr zu »patientengefährdenden Dumpingpreisen« herbeizuführen, kritisieren die Gesundheitshandwerke scharf.
Die Kassen führen hierzu die auf über 10 Milliarden Euro angestiegenen Kosten für Hilfsmittel ins Feld. Die Gesundheitshandwerke halten auch hier dagegen. Zunächst müsse der Anstieg der Ausgaben für Hilfsmittel statistisch bereinigt werden, vor allem »vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, dem Zuwachs an GKV-Versicherten sowie dem Anstieg durch weitere Leistungsempfänger (bspw. 1,2 Millionen geflüchtete Menschen aus der Ukraine)«, so die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Gesundheitshandwerke abschließend.