DIGITALES MAGAZIN
026 | September 2023
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Projekt zur elektronischen Hilfsmittelverordnung gestartet

START AB ANFANG 2024

KRANKENKASSEN. Sieben gesetzliche Krankenkassen, darunter die AOK Bayern, die BARMER, die BIG direkt gesund, die DAK-Gesundheit, die Hanseatische Krankenkasse, die IKK clasic und die Techniker Krankenkasse, haben Ende Juli ein Projekt zur elektronischen Hilfsmittel-Verordnung gestartet. Darüber informierte die Organisation eGesundheit Deutschland Ende Juli. Demnach »kommt die Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln aufs Smartphone«, wie es in der entsprechenden Pressemitteilung heißt. 

So sollen die Versicherten der an dem Projekt beteiligten Kassen ihre Hilfsmittel-Verordnung etwa für Bandagen oder Einlagen »bequem digital einlösen« können. Dafür haben die sieben Kassen mit vier Industriepartnern entsprechende Verträge geschlossen. Zu diesen Unternehmen können die Praxisverwaltungssystem-Hersteller CompuGroup Medical und Medisoftware, die ARGE DiGHIMI – bestehend aus den IT-Systemanbietern HMM Deutschland, medicomp und der opta data Gruppe – sowie der IT-Dienstleister CGI Deutschland. Mit einem Start rechnen die beteiligten Kassen ab Anfang 2024.

»Wir entwickeln ein innovatives, komplett digitales Verfahren, das Papier, Zeit und unnötige Rückfragen spart. Der neue papierlose Prozess soll nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für Arztpraxen und Hilfsmittellieferanten, also Sanitätshäuser, Apotheken und weitere Fachgeschäfte, einfacher, praktikabel und sicher sein«, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. »Versicherte bekommen das Hilfsmittel-Rezept vom Arzt auf ihr Smartphone. Sie können dann online einen Hilfsmittellieferanten auswählen, bei dem sie das Produkt bestellen«, sagt Dr. Irmgard Stippler, Vorsitzende des Vorstands der AOK Bayern. »Wir zeigen damit, dass Krankenkassen digitale Prozesse gut gestalten und in Kooperation mit Leistungserbringern kundenorientierte und bedarfsgerechte Lösungen entwickeln können.« 

Gesetzlich vorgesehen ist die Umstellung auf die elektronische Verordnung derzeit ab 2026, die hier involvierten Kassen sehen sich daher auch als Vorreiter, der mit diesem Projekt eventuell sogar eine Blaupause für die spätere breite Umstellung schaffen könnte.