Von Dennis Kraus / Fotos: OMNIdirekt
»Nicht das Wachstum der vergangenen Jahre, aber doch ein Wachstum«
Auf ihrer jährlichen Roadshow bot die biha einen gewohnt umfänglichen Überblick auf den Status quo der Branche. Von den Marktzahlen bis hin zum berufspolitischen Ausblick war alles dabei. Zudem wurde ein neuer, zweiter Weg zur Gesellenprüfung vorgestellt. Eine Zusammenfassung.
![]()
Bequem vorlesen lassen:
Mehr als 860 Rechner haben sich am 2. Februar in den Live-Stream der digitalen Roadshow der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) eingeloggt. Eine beachtliche Einschaltquote, die in diesem Jahr aber auch dem Umstand geschuldet sein dürfte, dass die biha acht der 18 anberaumten Präsenzveranstaltungen absagen musste. Der Streik der Gewerkschaft der Lokomotivführer hatte es biha-Hauptgeschäftsführer Jakob Stephan Baschab und seinem Team schlicht unmöglich gemacht, zu den angekündigten Terminen vor Ort sein zu können.
Die Marktentwicklungen
Den Einstieg macht Jakob Stephan Baschab mit den obligatorischen Branchenzahlen. »Wir haben ein Wachstum von 58 Unternehmen mehr als im Vorjahr«, so der biha-Hauptgeschäftsführer. Die Zahl entspricht jedoch nicht der der Neugründungen. Nur sind 2023 erneut viele Betriebe verkauft worden, so dass unterm Strich ein Zuwachs von 58 Geschäften steht. Die Zahl der Filialbetriebe nahm um 40 weitere Standorte zu und beläuft sich nun auf 4.697. »Damit ist die Zahl der Fachgeschäfte im Vergleich zu 2022 um knapp 100 gestiegen. Das ist nicht das Wachstum der Vorjahre aber doch ein Wachstum«, so Baschab. Insgesamt gab es 2023 in Deutschland 7.335 Hörakustikfachgeschäfte.
Die Zahl der 2023 von der Industrie an die Fachgeschäfte ausgelieferten Hörsysteme liegt bei knapp 1,61 Millionen, was einem Wachstum von 0,5 Prozent entspricht. In Anbetracht der in Deutschland rückläufigen Wirtschaft könne man also »zufrieden sein«, so Baschab.
Perspektivisch sei zudem von weiterem Wachstum auszugehen. Die Erklärung hierfür ist die Demografie. Erst in etwa zehn Jahren werden wieder geburtenschwächere Jahrgänge das Zielgruppenalter der Branche erreichen. Darüber hinaus werde es viele Folgeversorgungen derer geben, die sich in den vergangenen zehn Jahren haben versorgen lassen. Gute Aussichten für die kommenden zehn Jahre also.
Wie belastbar diese Aussichten tatsächlich sind, hängt jedoch insbesondere von einem Mitspieler ab: den Krankenkassen. Rund 70 Prozent ihres Umsatzes machen die Unternehmen in der Hörakustik mit den GKVen. »Und da sieht es nicht so gut aus«, sagt Baschab. So verzeichnete etwa der Verband der Ersatzkassen (vdek) im ersten Halbjahr 2023 Mehrausgaben von rund 24 Prozent für Hörgeräteversorgungen. Das entspricht einem Mehraufwand von gut 50 Millionen Euro. Aber auch an den anderen Krankenkassen ging der Kelch nicht vorbei. Bei etwa 12 Prozent lagen die Mehrausgaben im vergangenen Jahr im Durchschnitt allein für Hörgeräte. Berücksichtigt man zudem, dass in den ersten drei Quartalen 2023 8,3 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum für Hilfsmittel insgesamt gezahlt wurden, liegt auf der Hand, dass es zu Einsparungen sowie Anhebungen der Kassenbeiträge kommen könnte.
Erkenntnisse rund um die Ausbildung
Eines der zentralen Themen dieser Roadshow ist die Ausbildung. Erstmals hat die biha hierzu alle verfügbaren Daten ausgewertet, um die Entwicklung in diesem Bereich aufzeigen und besser nachvollziehen zu können. Das werde man künftig jährlich tun und die Zahlen und Erkenntnisse auf der Roadshow präsentieren.
Den ersten Schwerpunkt ihrer Analyse setzt die biha bei den Ausbildungsabbrüchen. Die sind zwar keine Besonderheit der Hörakustik, doch möchte man im Angesicht der Personallage besser verstehen, wann und wie es zu den Abbrüchen kommt.
Auffällig ist zum Beispiel, dass trotz unterschriebenem Ausbildungsvertrag nicht wenige ihre Ausbildung gar nicht erst antreten. So hatten 2023 960 junge Leute einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, ihre Ausbildung angetreten haben aber nur 800. Um dem etwas entgegenzusetzen, rät der biha-Hauptgeschäftsführer, die Azubis nach der Vertragsunterzeichnung besser an die Unternehmen zu binden und den Kontakt in den Monaten zwischen Unterschrift und Ausbildungsbeginn nicht zu vernachlässigen.
Rund 20 Prozent Ausbildungsabbrüche verzeichnete die biha im Schnitt während des ersten Lehrjahres in den vergangenen sechs Jahren. Einen weiteren Teil ihrer Azubis verliert die Branche also auch noch, wenn die Ausbildung begonnen hat. Als einen möglichen Grund nennt Jakob Stephan Baschab, dass einige den Anforderungen etwa in Mathematik, Physik oder Biologie nicht gewachsen sein könnten. Ein Einstellungstest könnte helfen, sich einerseits von den Fähigkeiten der potenziellen Azubis zu überzeugen und ihnen andererseits eine Vorstellung von den Anforderungen zu geben. Einen weiteren möglichen Grund sieht der biha-Hauptgeschäftsführer in der Ausbildungsvergütung. »Vergleichen die jungen Leute, was sie in der Ausbildung bekommen, sieht die Hörakustik nicht gut aus«, so Baschab. Zumal etwa die Hälfte der Azubis »Lübeck aus eigener Tasche« zahlt bzw. die Ausbildungsbetriebe lediglich den Pflichtteil tragen. »Wir stehen in einem Wettbewerb um Fachkräfte«, mahnt Baschab. Und da spielt auch die Vergütung eine Rolle.
Auch im zweiten Lehrjahr verliert die Branche noch einige weitere Azubis. Stabil bleiben die Zahlen erst im dritten Lehrjahr – bis dann bei der Gesellenprüfung die Abbruchquote noch ein letztes Mal steigt.
Alles in allem bleibt etwa ein Drittel all jener auf der Strecke, die mal einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben. Weibliche Azubis schmeißen dabei im Übrigen weniger häufig hin als ihre männlichen Kollegen, auch das hat die biha erhoben. Und bei männlichen Hauptschulabsolventen ist die Wahrscheinlichkeit eines Abbruchs am höchsten.
Das Gros der Azubis gewinnt die Branche inzwischen bei den Realschulabsolventen. Das war in der Vergangenheit noch anders. Gute Erfahrungen hat man aber auch mit jenen Azubis gemacht, die über keinen EU-Pass verfügen. Nicht nur, dass sich deren Anteil von 2,1 Prozent in 2021 auf 9, 82 Prozent in 2023 gesteigert hat. Auch qualitativ stehen die Nicht-EU-Bürger den hiesigen Schulabsolventen in nichts nach. »Nehmen Sie sich dieses Themas an«, empfiehlt der biha-Hauptgeschäftsführer.
Der zweite Weg zur Gesellenprüfung
Um dem Rückgang der Auszubildendenzahlen etwas entgegenzusetzen, hat man sich bei der Bundesinnung entschlossen, einen zweiten Weg zur Gesellenprüfung aufzumachen. Auf diesem Weg möchte man den Hörberaterinnen oder Fachassistenten die Möglichkeit eröffnen, jene Qualifikationen sowie den Abschluss zu erwerben, der sie dazu befähigt, mehr Aufgaben im Fachgeschäft übernehmen zu können. Was hier ebenso mitschwingt, ist die Idee, all diesen Leuten auch überbetrieblich Wissen zu vermitteln. »Dafür bringen wir Ihnen den Campus Hörakustik nach Hause«, so Baschab. Damit werden dann auch jene in den Genuss der Lübecker Expertisen kommen, die bis zu ihrer Gesellenprüfung im Zweifel nie in Lübeck gewesen sind.
Voraussetzung ist, dass die Kandidatinnen und Kandidaten für diesen Weg mindestens viereinhalb Jahre in einem Fachgeschäft als Assistent gearbeitet haben. Zudem muss man als deren Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bereit sein, Geld in die Hand zu nehmen. »Das geschieht rein privatwirtschaftlich«, stellt Baschab klar. Schließlich sind diese Leute keine regulären Azubis.
Bereits in diesem Jahr bietet die Akademie für Hörakustik (afh) hierfür zwei eintägige Praxiskurse an. Ergänzt werden soll das Angebot im kommenden Jahr um Theoriekurse. »Wir werden da alles anbieten, was auch in der Ausbildung gelehrt wird, nur eben als Online-Unterricht«, so Baschab mit Blick auf die geplanten Theoriekurse. Ab März dieses Jahres bietet die afh außerdem Vorprüfungen an. Dorthin können Betriebe ihre Kandidaten schicken, um zu testen, ob sie das Zeug zur Gesellin oder zum Gesellen haben. »Wer die schafft, kann im Sommer zur Gesellenprüfung nach Lübeck«, so Baschab.
Telematik Infrastruktur: die Hörakustik wird bereit sein
Auch die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ist auf der biha-Roadshow Thema. Seit Anfang dieses Jahres gibt es bekanntlich das elektronische Rezept. Die elektronische Verordnung soll folgen, genau wie die elektronische Patientenakte (siehe dazu auch das OMNIdirekt-Interview mit Dr. Jan Helmig, Leiter Digitalisierung der opta data Gruppe, in Ausgabe 12).
Für die Hörakustik wird das Thema Telematik Infrastruktur ab 2027 relevant. Um sich auf die neuen Prozesse vorzubereiten, haben sich verschiedene Gesundheitshandwerke, darunter die Hörakustik, des Themas angenommen und eine Arbeitsgemeinschaft initiiert. Als weiteren Partner hat man die opta data Gruppe hinzugezogen, die das »mit uns elektronisch erarbeiten kann«, berichtet Baschab. So hat man bereits den gesamten Prozess, von der Arztpraxis über die Cloud bis in die Fachgeschäfte, erfolgreich simuliert. Im zweiten Schritt werde man den Prozess mit einigen Testbetrieben in Kooperation mit dem ERP-System-Anbieter ASEGO in der Praxis erproben. »Wenn das funktioniert, werden wir das zur weiteren Testung an alle Software-Hersteller geben. Ende dieses Jahres werden wir damit fertig sein«, berichtet Baschab. Anschließend werde es nur noch um die Schnittstelle zu der Cloud für die Telematik Infrastruktur gehen. Die Hörakustik wird also bereit sein – ob es nun 2027 tatsächlich so weit ist, oder nicht.
Sag die Wahrheit
Fester Bestandteil der biha-Roadshow ist auch das Thema Wettbewerbsrecht. Um zu veranschaulichen, was unlautere Werbung ist und was nicht, zeigt Jakob Stephan Baschab einige Beispiele. Ein Klassiker ist hier die Werbung für vermeintlich unsichtbare Hörsysteme. Das Heilmittel Werbegesetz besagt, dass man nur mit etwas werben darf, was stimmt, setzt Baschab an. »Und manche wollen das leider nicht verstehen.« So hatte zuletzt das Landgericht Berlin eine Werbung untersagt, die ein unsichtbares Hörgerät beworben hatte. Die beklagte Partei ist zwar in Berufung gegangen, aber die Argumentation des Landesgerichtes lässt sich in etwa so wiedergeben: Ist ein IdO von außen zu sehen, und sei es nur der Zugfaden, könne man nicht von unsichtbar sprechen.
Ein weiteres Thema ist die Werbung für Online-Angebote. Es wird die Werbung eines Online-Anbieters gezeigt, die dafür wirbt, sich den Krankenkassenanteil für die Versorgung zu sichern. Eine Umfrage der biha bei den Krankenkassen ergab allerdings: Keine der befragten Kassen zahlt irgendetwas für eine reine Online-Versorgung. Insofern ist auch diese Werbung unzulässig. Wirbt man wiederum mit Studien, ist unbedingt kenntlich zu machen, um was für eine Studie es sich handelt und wo man die einsehen kann. Die eigene Diplom-Arbeit reicht da nicht aus. »Bleiben Sie immer schön transparent, dann ist alles in Ordnung«, sagt Baschab. Ebenso unzulässig ist Werbung, die besagt, dass man als Hörgeräteträger nicht an Demenz erkranken werde. Nach wie vor gibt es keine Studie, die beweist, dass man als Hörgeräteträger keine Demenz bekommen kann, stellt der biha-Hauptgeschäftsführer klar.
![]()
Auch auf Werbegeschenke kommt er zu sprechen. Grundsätzlich gilt hier weiterhin: Werbegeschenke dürfen einen Wert von maximal fünf Euro haben. Kunden mit einem Einkaufsgutschein eines Supermarktes im Wert von 50 Euro anzulocken, ist also unlauter. Auch um Payback-Punkte geht es. Ob es unlauter ist, bei einer Eigenleistung von 1.000 Euro entsprechende Payback-Punkte gutzuschreiben, damit setzt sich derzeit der Bundesgerichtshof auseinander. Deutlicher ist es bei der Auslobung eines Gewinnspiels für einen Hörtest. »Das war unzulässig«, so Baschab. Gleichwohl räumt er aber ein, dass man sich über Werbung »trefflich streiten« könne. Die Bundesinnung vertritt hier jedoch klar den Standpunkt, dass man in einem Gesundheitsberuf wie der Hörakustik auch bei der Werbung »bestimmte Grenzen beachten sollte.«
Politischer Ausblick
Dass in diesem Jahr eine Gesetzesvorlage in den Bundestag eingereicht werden wird, die auch Folgen für die Hörakustik haben wird, darüber hatte Andreas Brandhorst, Referatsleiter im Bundesgesundheitsministerium, auf der Mitgliederversammlung der biha im Oktober 2023 in Nürnberg bereits gesprochen. »Wir sind noch nicht im Gesetzgebungsverfahren«, betont Jakob Stephan Baschab. Was in den Bundestag eingebracht werden soll, davon habe man aber bereits eine Idee. So rechnet man bei der biha nicht damit, dass K.O.-Ausschreibungen erneut zur Debatte gestellt werden. Das gleiche gelte für Open-House-Verträge. Mit Blick auf den geforderten Genehmigungsvorbehalt sei man gemeinsam mit den Krankenkassen an die Politik herangetreten und habe deutlich gemacht, dass das nur »Sand im Versorgungsgetriebe« wäre, so Baschab. Bundesgesundheitsminister Lauterbach habe hier zumindest sein Verständnis signalisiert.
Mit einer Abschaffung des Präqualifizierungsverfahrens sei indes nicht zu rechnen. Jedoch versuche man, die Betriebsbegehungen auf einen Fünfjahresturnus zu stellen. Da es hier aber auch Mitspieler gibt, die das Verfahren, im Gegensatz zur biha, gänzlich ablehnen, wurde ein Arbeitskreis initiiert. In der Gesetzesvorlage werde daher wohl nur die Rede davon sein, dass das Verfahren evaluiert werde.
Was hingegen abgeschafft werden könnte, ist der Festbetrag. »Ich gehe davon aus«, sagt Jakob Stephan Baschab. Das müsse aber nicht bedeuten, dass damit die Vertragspreise dramatisch gesenkt werden. Aktuell jedenfalls hätten sich verschiedene Krankenkassen wie die AOK, die BKK oder die IKK gegenüber der Bundesinnung positiv über den Versorgungsvertrag geäußert. Das Verhältnis mit dem vdek gilt wiederum als angespannt. Daher warte man nun darauf, dass der Verband der Ersatzkassen klare Forderungen formuliere, zu denen man in Verhandlungen treten kann. Und da der Verband den aktuellen Vertrag auslaufen lassen wird, sollte das bald so weit sein.