DIGITALES MAGAZIN
053 | Dezember 2025
10/22

Es darf kein neues Bürokratiemonster für die Hörakustik geben!

Von Jakob Stephan Baschab, biha

GESUNDHEITSPOLITIK. Mitte November 2025 kam es zwischen der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) und dem Dachverband der fast 100 gesetzlichen Krankenkassen, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV), zu einem politischen Austausch.

Der Bundesrechnungshof

Im Fokus stand dabei die Forderung des Bundesrechnungshofs, der für die Finanzkontrolle der Bundeskassen verantwortlich ist, restlos alle Hörsystemversorgungen mit Zuzahlung vor der Abrechnung von den GKVen genehmigen zu lassen. Die Oberprüfer aus Bonn hatten sich beschwerdehalber gleich zweimal an alle Bundestagsabgeordneten gewandt. Denn sie konnten sich schlichtweg nicht erklären, weshalb die Versicherten private Mehrkosten akzeptieren, wenn doch die GKVen im Rahmen des Sachleistungsprinzips eine vollständige Versorgung bezahlen.

Der Gesetzgeber

Trotz guten Zuredens durch die biha wollten die Rechnungsprüfer nicht einen Millimeter von ihren Forderungen abweichen. Jetzt wird der »Souverän«, also der Deutsche Bundestag, die Entscheidung treffen müssen. Durch den Regierungswechsel fängt die biha zwar nicht bei null an, aber ein Spaziergang wird es auch nicht werden. Dafür steht zu viel auf dem Spiel.

Das Chaos

    Wer soll das denn bei den GKVen alles genehmigen?

•     Wer soll entscheiden, ob es eine richtige oder falsche Zuzahlung ist?

•     Kann der Kunde zu einer eigenanteilsfreien 

    Versorgung gezwungen werden?

•     Wie sieht es mit dem Schutz der Privatsphäre aus?

•     Wie soll die Genehmigung zu Beginn der Versorgung erfolgen, wenn die Kundenentscheidung erst zum Ende der Beratung erfolgt?

Die biha

Die Bundesinnung wird mit ihrem vollen Einsatz auf die politischen Entscheidungsträger zugehen, um den geplanten Unsinn aufzuhalten. Denn es ist kaum vorstellbar, dass auch die gesetzliche Krankenversicherung so ein Bürokratiemonster für sinnvoll erachtet. Zumindest kennen wir anderslautende Meinungen dazu nicht. Wir erwarten den Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr und haben somit noch eine Menge Arbeit in 2025 zu leisten.