Von Dennis Kraus / Fotos: biha
Wir fordern, dass der Kunde unser Kunde wird
Auf der Mitgliederversammlung der biha konnte man einige Eindrücke davon gewinnen, vor welchen Veränderungen das deutsche Gesundheitssystem steht – nicht zuletzt durch den Vortrag von Andreas Brandhorst, Referatsleiter Hilfsmittel im Bundesgesundheitsministerium. Wir sprachen mit biha-Präsident Eberhard Schmidt über die im Raum stehenden Themen. Das Interview führten wir schriftlich.

Herr Schmidt, für die zentrale Mitgliederversammlung der biha haben Sie Andreas Brandhorst als Redner gewonnen. Warum fiel die Wahl auf ihn?
Andreas Brandhorst ist Referatsleiter für den Hilfsmittelbereich im Bundesministerium für Gesundheit. Wir stehen mit ihm und vielen seiner Kollegen in den Ministerien in einem guten Kontakt und er war bereits bei der Mitgliederversammlung 2023 unser Gastredner. Damals kündigte er schon an, dass 2024 mit gesetzlichen Änderungen im Hilfsmittelbereich zu rechnen sei. Dazu kam es jedoch erstens nicht, weil die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Krankenhausreform ganz oben auf der gesundheitspolitischen Agenda stand und sehr verhandlungsintensiv war. Und zweitens ist die Gesetzgebung Ende 2024 durch den Bruch der Ampelkoalition nahezu zum Stillstand gekommen. Von daher waren wir alle auf den Bericht von Herrn Brandhorst zur aktuellen Situation und den möglichen Veränderungen, die auf uns in den nächsten Monaten zukommen, gespannt. Denn eigentlich müsste er nur das aus der Schublade nehmen, was er dort 2023 reingelegt hatte.
Sowohl Sie als auch Andreas Brandhorst haben mit Blick auf die Finanzierung bzw. die Ausgaben im Bereich der Gesetzlichen Krankenkassen gesagt, dass es ein »weiter so« nicht geben kann. Nun haben wir schon des Öfteren Alarmismus gehört. Wie ernst ist es dieses Mal?
Der Bundeskanzler hat auf der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände am 25.11.2025 klipp und klar zur Reform der sozialen Sicherungssysteme folgendes Signal – und das nicht zum ersten Mal – gegeben: »Mich wird nichts und niemand abhalten«. Andreas Brandhorst hat zu Beginn seines Vortrages ganz deutlich gemacht, dass sich die Rahmenbedingungen für die Gesetzgebung im Hilfsmittelbereich im Vergleich zu 2023 deutlich verändert haben. Das war und ist für uns nicht neu: Der finanzielle Druck auf die Krankenkassen ist groß, und die Maßnahmen, die zur kurzfristigen Entlastung ergriffen wurden, werden zur langfristigen Stabilisierung des Systems nicht ausreichen. Auch ich halte Veränderungen in der Versorgungsstruktur sowie Beitragssteigerungen im Gesundheitswesen für unausweichlich. Einerseits sinken die Beitragseinnahmen und gleichzeitig steigen die Ausgaben bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Und dann werden wir immer mehr »Konsumenten« von Gesundheitsleistungen haben – bei gleichzeitig immer weniger Beitragszahlern. Diese Rechnung kann nicht aufgehen.
Inwieweit wird davon auch der Hilfsmittelbereich betroffen sein? Aktuell liegen die Ausgaben für Hilfsmittel ja bei »nur« etwa 3,7 Prozent der Gesamtausgaben der GKV …
Die Ausgaben von rund 11,7 Milliarden Euro für die Versorgung mit Hilfsmitteln im Allgemeinen und 1,3 Milliarden für die Versorgung mit Hörsystemen im Speziellen fallen im Vergleich zu anderen Leistungsbereichen wie Kliniken oder Arzneimittel eher weniger ins Gewicht. Tatsache ist jedoch, dass diese Ausgaben, insbesondere im Bereich der Hörsysteme, in den kommenden Jahren steigen werden. Und das wissen die Gesundheitsexperten auch ganz genau. Wer meint, dass wir uns einfach »wegducken« sollen, unterschätzt die Informationsmacht der Politik. Der Bundesrechnungshof, das Bundeskartellamt und das Bundesamt für Soziale Sicherung lassen regelmäßig grüßen! Zum einen wird die Anzahl der Leistungsbezieher aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten zehn bis 15 Jahren deutlich ansteigen. Zum anderen nimmt die Bereitschaft schwerhöriger Menschen zu, sich mit Hörsystemen versorgen zu lassen. Denn die Baby-Boomer sind im Vergleich zu den Vorgängergenerationen gesundheitsbewusster. Außerdem verlieren Hörgeräte zunehmend an Stigma – auch, weil sie technologisch immer fortschrittlicher und damit benutzerfreundlicher werden. Zur Entstigmatisierung trägt natürlich auch die Unterhaltungselektronik bei: Mittlerweile sind vor allem junge Menschen mit In-Ear-Kopfhörern selbstverständlich im öffentlichen Raum.
Wie Andreas Brandhorst berichtete, hat das Gesundheitsministerium eine Finanzkommission Gesundheit eingesetzt, die bis März 2026 Vorschläge erarbeiten soll. Des Weiteren skizzierte er mögliche Reformszenarien für das Gesundheitssystem. Er sprach davon, dass Vorschläge aufkommen könnten, wie zum Beispiel den Kassen mehr Verhandlungsmacht zu geben, Ausschreibungen einzuführen, Kosten-Nutzenbewertungen auch für Hörgeräteversorgungen einzuführen oder den Versicherten mehr Eigenverantwortung zu überlassen. Was erwarten Sie sich von den Vorschlägen der Expertenkommission?
Es ist damit zu rechnen, dass die Regierung das Projekt zur Hilfsmittelreform aus dem Jahr 2023 wieder aufgreifen wird. Wir haben dazu seinerzeit gemeinsam mit den anderen Gesundheitshandwerken eindeutig Position bezogen und daran hat sich grundsätzlich nichts geändert. Damals wie heute sprechen wir uns zum Beispiel gegen K.O.-Ausschreibungen aus, die der Gesetzgeber 2019 schon verboten hat. Zum einen liegt die Kostensteigerung im Hilfsmittelbereich nicht an dem Verbot von Ausschreibungen, sondern entspricht – wie bereits erwähnt – der allgemeinen Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Zum anderen würde dadurch die Versorgungsqualität leiden, die im Bereich von Hörsystemen hierzulande sehr gut ist. Das bestätigt die größte jemals von gesetzlichen Krankenversicherungen durchgeführte Versichertenbefragung zur Hörsystemversorgung in Deutschland. Rund 90 Prozent der Versicherten waren »sehr zufrieden« oder »zufrieden« mit der individuellen Versorgungssituation. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte eine mehrkostenfreie Versorgung gewählt oder eine private Zuzahlung geleistet hat.
Wovor möchten Sie die Entscheidungsträger in Berlin wiederum warnen?
Der Bundesrechnungshof fordert, alle Hörsystemversorgungen mit Zuzahlung vor der Abrechnung von den gesetzlichen Krankenkassen genehmigen zu lassen. Dagegen wenden wir uns entschieden! Für den Bundesrechnungshof scheint es nicht verständlich zu sein, weshalb die Versicherten private Mehrkosten akzeptieren, obwohl die GKV im Rahmen des Sachleistungsprinzips eine vollständige Versorgung bezahlt. Schnell steht dann immer der Verdacht im Raum, dass Hörakustiker den Versicherten aufzahlungsfreie Hörsysteme nicht oder nur verhalten anbieten würden. Dabei müssen Hörakustiker ihren Kunden im Rahmen der Beratung und Hörsystemversorgung mindestens ein aufzahlungsfreies Hörsystem anbieten. Diese Beratung ist zu dokumentieren und muss von den Kunden schriftlich bestätigt werden. Außerdem sind die Versicherten vor der Wahl der Hilfsmittel oder zusätzlicher Leistungen über die von ihnen zu tragenden Mehrkosten zu informieren. Zudem übermitteln die Hörakustiker den gesetzlichen Krankenkassen seit 2017 in nicht-anonymisierter Weise Angaben darüber, welche Versicherten aus privaten Gründen bereit waren, Mehrkosten in welcher Höhe zu tragen. Diese Angaben benötigt der GKV-Spitzenverband zur Erstellung des jährlichen Mehrkostenberichts. Die neuerliche Forderung des Bundesrechnungshofs bedeutet eine immense bürokratische Belastung insbesondere für die kleinen und mittelgroßen Leistungserbringer. Ich befürchte, dass dann noch mehr inhabergeführte Unternehmen dazu gezwungen werden, ihre Betriebe an Großfilialisten zu verkaufen.
![]()
Gibt es andersherum eine Präferenz der biha? Andreas Brandhorst hat Sie ja auch dazu ermutigt, sich aktiv in die Debatte einzubringen. Mit welchen Vorschlägen treten Sie an die Politik heran?
Hinsichtlich einer Hilfsmittelreform ziehen die Gesundheitshandwerke an einem Strang, das haben wir auch in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht. Sowohl der Zentralverband der Augenoptiker als auch der Spitzenverband Orthopädie-Schuhtechnik, der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen und die Bundesinnung der Hörakustiker sprechen sich unisono für eine Präqualifizierung im Fünf-Jahres-Rhythmus aus, denn dieses System hat sich bewährt. Die Forderung der deutschen Akkreditierungsstelle nach einer alle 20 Monate stattfindenden Begehung ist jedoch nicht akzeptabel. Denn bis heute gibt es unserer Meinung nach keine maßgeblichen Auffälligkeiten, die eine derartige engmaschige Kontrolle rechtfertigt. Einig sind wir uns auch bezüglich der Onlineversorgungen. In der Hörakustik wie in den anderen Gesundheitshandwerken müssen die Kunden zwingend mindestens einmal zu Beginn der Versorgung beim Leistungserbringer vorstellig werden. Eine Otoskopie, eine Anamnese sowie ein qualifizierter Hörtest in einer dafür präqualifizierten Anpasskabine sind unumgänglich.
Nach unseren Informationen strebt die biha eine Festzuschuss-Regelung an. Was würde der für die Fachgeschäfte bedeuten?
Wir befinden uns im »Sachleistungsprinzip«, bei dem der Versicherte eine Sache, hier eine Hörsystemversorgung erhält. Und das ohne private Zuzahlung. Dabei ist der Kunde des Hörakustikers die gesetzliche Krankenversicherung. Diese kauft die Leistung bei uns ein. Als Orientierungsgröße dient der »Festbetrag«. Das ist die gesetzliche Obergrenze, für die die GKV einkaufen darf. Geradezu grotesk ist, dass diesen Festbetrag der Dachverband der GKV für alle seine Mitglieder selber festlegen darf. Ich nenne das Preisdumping! Wir setzen uns für den Ausstieg aus dem unrealen System ein und fordern, dass der »Kunde« unser »Kunde« wird. Die GKV soll einem Versicherten einen Geldbeitrag zusichern und den Rest muss der Versicherte selbst steuern, so wie beim Zahnersatz auch. Das schafft eine deutlich höhere Zufriedenheit und weniger Bürokratie bei allen Beteiligten. Während eines Interviews sagte Bundeskanzler Friedrich Merz kürzlich: »Eines kann ich ganz grundsätzlich sagen: Unsere Bevölkerung wird für Rente, für Altersversorgung, für die Gesundheit und für die Pflege in Zukunft mehr vom verfügbaren Einkommen aufwenden müssen.« Vor diesem Hintergrund müssen wir uns mit dem Gedanken anfreunden, dass es zu einem Wechsel vom Sachleistungs- zum Festzuschussprinzip in der Hörakustik noch in dieser Legislaturperiode kommen könnte. Zukünftig könnte ein befundbezogener Festzuschuss gezahlt werden, der sich an den voraussichtlichen Gesamtkosten einer Regelversorgung orientieren würde. Fakt ist jedoch, dass sich mit einem solchen Festzuschuss die Gesamtkosten der erforderlichen Versorgung nicht decken ließen. Die Festzuschüsse umfassen beim Zahnersatz derzeit 60 Prozent der festgesetzten Beiträge für die jeweilige Regelversorgung. Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne erhöhen sich die Festzuschüsse auf 70 Prozent bzw. auf 75 Prozent, wenn das Bonusheft regelmäßig fünf bzw. zehn Jahre geführt wurde. Im Bereich des Zahnersatzes versteht man unter einer Regelversorgung eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Standardtherapie. In der Hörakustik wird demgegenüber aktuell beim Sachleistungsanspruch die bestmögliche Versorgung zum Ausgleich der Hörminderung gefordert.
Noch eine letzte Frage zur Mitgliederversammlung. Hier hat biha-Vize-Präsidentin Ines Jonen von Plänen für Lübeck berichtet. Sie sprach davon, dass die Azubis in der Augenoptik sowie der Zahntechnik in Schleswig-Holstein auf dem Gelände des Campus Hörakustik beschult und für den Blockunterricht untergebracht werden könnten. Auch von neuen Bauvorhaben hat sie gesprochen. Was umfasst diese Idee alles und wie konkret ist die?
Wir denken mit der Landesregierung Schleswig-Holstein darüber nach, vorhandene freie Flächen an die Hansestadt Lübeck zu vermieten, damit dort Augenoptiker und Orthopädie-Schuhtechniker aus Schleswig-Holstein beschult werden können. Hierzu wurden erste Gespräche mit dem Land, der Hansestadt und den Kollegen der anderen Innungen geführt. Das Projekt soll Ende 2029 realisiert sein.
Herr Schmidt, haben Sie vielen Dank für das Gespräch.